Ganz vorsichtig …

Ab Montag 20.4.2020 tritt die 4. Corona – Bekämpfungsverordnung Rheinland Pfalz

 (vom 17.4.2020) in Kraft

Das bedeutet für uns, wir können ab Montag Tennis spielen, jedoch nur Einzel und hinterher daheim Duschen.

Dabei müssen die Kontakte (siehe 5.) auf ein Minimum beschränkt werden.

Die Mitgliederversammlung wird erst bei weiterer Lockerung stattfinden können, ebenso die Saisoneröffnung.

Der nächste Schritt:

Ab Samstag, 25.4.2020 kann der erste Arbeitseinsatz in Zweiergruppen stattfinden.

Link zur Verordnung: https://www.kreis-germersheim.de/kv_germersheim/Kreisverwaltung/Coronavirus%20(SARS-CoV-2)/Coronavirus%20(COVID-19)/4._Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf

Auszug:               Erlaubt ist

(6) Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport,

Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und

der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und

Trainingszwecken zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und

Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 mit Ausnahme der Schwimm- und

Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen sowie Sportstätten im Sinne des

Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports ist zulässig.

Spitzen- und Profisport im Sinne des Satzes 1 betreiben:

Bei der Durchführung der Trainingseinheiten ist zur Reduktion des

Übertragungsrisikos des Coronavirus SARS-Cov-2 zwingend zu beachten, dass

1. Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen;

2. während der gesamten Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als

1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen

Spielerinnen und Spielern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und

Betreuern, zu gewährleisten ist; ein Training von Spielsituationen, in denen ein

direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;

3. Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen

von maximal fünf Personen erfolgen;

4. besonders strenge Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden,

insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von Nassräumen und benutzten Sport- und

Trainingsgeräten;

5. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten auf ein Minimum beschränkt werden;

dabei ist die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu

gewährleisten; falls Räumlichkeiten die Einhaltung dieses Mindestabstands nicht

zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.

Untersagt sind:

2. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen,

§ 3

Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt.

Heinz-Günter Herzog

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Liebe Mitglieder,

Allen wünsche ich auf diesem Wege

und noch etwas Geduld.

Der Verband schreibt:

Frühjahrsinstandsetzungen und Platzpflegemaßnahmen:
Da die Sportanlagen nach wie vor gesperrt sind und auch „Zusammenkünfte“ in den Tennisanlagen behördlich nicht erlaubt sind, dürfen Platzpflegemaßnahmen und Arbeiten für die Frühjahrsinstandsetzung auch nicht von kleinsten Mitgliedergruppen vorgenommen werden. Fachfirmen dürfen diese Arbeiten jedoch weiterhin verrichten.


 Die Plätze sind mittlerweile durch Fa. Klenert hergestellt.

Unser Platzwart hat bereits die Netze aufgehängt und pflegt die Plätze bis zur ersten Nutzung.

Für uns bedeutet dies nach wie vor, dass der vorgesehene Terminplan nicht einzuhalten ist und wir noch kein Zeitfenster haben.

Möglicherweise können wir ab Samstag, 25.4. 2020 mit dem Frühjahrsputz beginnen  und die Anlage auf Vordermann bringen.

Die Mitgliederversammlung sollten wir auf Mai verschieben. Hierzu erfolgt eine erneute Einladung.

Heinz-Günter Herzog