28. CoBeLVO und damit verbundene Hallennutzung

Liebe Tennisfreunde,

wir ihr vermutlich alle mitbekommen habt, ist am 24. November die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (28. CoBeLVO) in Kraft getreten.

Dadurch ergeben sich neue Regeln für die Nutzung der Tennishalle.

Zutritt nur für

  • Geimpfte und Genesene
  • Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate
  • Jugendliche von 12 – 17 Jahren mit tagesaktuellen negativen Covid-Test (Details siehe Verordnung)
  • Erwachsene ab 18 Jahren , die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über ein entsprechendes Attest verfügen; zusätzlich ist ein tagesaktueller negativer Covid-Test erforderlich

Genauere Infos findet ihr unter Corona-Regeln im Überblick rlp.de

Für die Einhaltung dieser Regeln sind die jeweiligen Hallenstundenbucher verantwortlich!

Bitte haltet euch an die Vorgaben, damit die Halle diesen Winter geöffnet bleiben kann.

Vorstand
TC Germersheim

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Informationen zur achtundzwanzigsten Corona Bekämpfungsverordnung RLP – 28. CoBelVO

Liebe Mitglieder, Hallennutzer und Tennisfreunde,

anbei das Schreiben vom Tennisverband die 28. Corona Verordnung betreffend:

Liebe Tennisfreunde,

Die Regelungen dieser Verordnung beruhen auf der Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz. Maßstab hierfür ist die landesweite Sieben- Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz nach § 2. Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen erneut überprüft. Folgende Regelungen sind maßgeblich für den Tennissport in der Halle.
  
§ 12 Abs. 1 Satz 1 (Sport)
(1) Im Amateur- und Freizeitsport sind Training und Wettkampf in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig, wenn bei der Sportausübung ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen. Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1.
(…)
 
§ 3 Abs. 5 Satz 1 (zur Testpflicht)
(5) In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen, in denen auf diese Vorschrift Bezug genommen wird, kann der dort vorgesehene Test auf das Nichtvorliegen des Coronavirus SARS-CoV-2
1. durch einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde,
2. durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder
3. bei Minderjährigen zusätzlich auch durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, durchgeführt werden (Testpflicht).
(…)
 
§ 3 Abs. 7 (zum Impfstatus)
(7) Soweit diese Verordnung auf geimpfte oder genesene Personen Bezug nimmt, gilt für Zwecke dieser Verordnung diese Voraussetzung
1. bei Kindern bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und
2. bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARS- CoV-2 impfen lassen können, mit der Maßgabe, dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde, und die über einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1 verfügen
als erfüllt.
 
Ergänzende Aussagen vom Landessportbund Rheinland-Pfalz:
•	Für hauptamtliche Trainer gilt grundsätzlich 3G in der Tennishalle (am Arbeitsplatz).
•	Für ehrenamtliche und nebenberufliche Trainer gilt generell 2G in der Tennishalle.
•	Aber: Hallenbetreiber haben das Recht in ihrer Halle 2G Regelungen einzuführen und nur geimpfte oder genesene Trainer zuzulassen.
•	Die Maskenpflicht für alle Trainer entfällt bei der Trainingsausübung. Bis zum Platz ist die Maske zu tragen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.


freundliche Grüße
Ihr Team vom Tennisverband Pfalz e.V.
 

Tennisverband Pfalz e.V. (TVP) 

Die Details zur Verordnung könnt ihr unter https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/28_CoBeLVO.pdf nachlesen

Kinderschläger für die Ballschule

Liebe Mitglieder und Freunde des Tennisclub Germersheim,

Wie ihr sicherlich mitbekommen habt, beginnen wir ab Januar mit der Ballschule für Kindergartenkinder und dem Kindertraining für Grundschulkinder. Dafür benötigen wir zahlreiche Kinder-Tennisschläger.

Falls ihr von euren Kindern noch  Kinderschläger habt die ihr nicht mehr benötigt, so würden wir uns sehr freuen wenn ihr uns diese Schläger für die Ballschule und das Kindertraining spendet.

Rückmeldung bitte per Mail an jugend@tcgermersheim.de oder per Whatsapp an 01792097584.

Für eure Unterstützung ganz vielen Dank.

Euer Jugendwart

Kindertraining für Grundschulkinder startet beim TC Germersheim im neuen Jahr

Liebe Eltern,

mit dem neuen Jahr starten wir nicht nur die Ballschule für Kita Kinder sondern auch die Talentinos. Die Talentinos sind Tennis Gruppen für Grundschulkinder. Beim Kindertennis sind die Schlägergrößen an die Größen der Kinder angepasst. Ebenso werden Bälle verwendet die etwas langsamer sind und die Felder sind verkleinert. In drei Stufen lernen die Kinder die verschiedenen Schläge sowie das Zählen und Verhalten im Match. Neben den Grundtechniken des Tennissports legen wir außerdem viel Wert auf die motorische Entwicklung sowie die Fähigkeit Doppel spielen zu können.

Wir starten wie die Ballschule das Kindertraining ab dem 8. Januar 2022 immer einmal wöchentlich mit der Gruppe Stage Red direkt im Anschluss an die Ballschule:

  • Stage Red: Kinder zwischen 7 und 8 Jahren: immer samstags von 13:30 bis 14:30 Uhr
  • Stage Orange: Kinder zwischen 8 und 9 Jahren: bisher noch nicht geplant: auf Anfrage (per Mail an jugend@tcgermersheim.de)
  • Stage Green: Kinder zwischen 9 und 10 Jahren: bisher noch nicht geplant: auf Anfrage (per Mail an jugend@tcgermersheim.de)

Weitere Infos und Anmeldung findet ihr auf der Seite Kindertraining>>. Dort erfahrt ihr auch mehr zu den Trainingsinhalten und -zielen und wie das Kindertraining aufgebaut ist.

Ballschule für Kita Kinder startet beim TC Germersheim im neuen Jahr

Liebe Eltern,

Mit dem neuen Jahr werden wir in Germersheim etwas ganz besonderes starten:

Am Samstag 08.01.2022 starten wir mit dem Ballmagier.

Der Ballmagier ist eine Ballschule für Kinder zwischen 3 und 7 Jahren. In drei Altersgruppen erhalten die Kinder ein breites Spektrum für ihre zukünftige Lieblingssportart. Spielerisch lernen sie den Umgang mit verschiedenen Bällen und vielseitige Spielsituationen.

Die Ballmagier-Trainings finden ab 08.01.2022 einmal die Woche samstags in folgenden Gruppen statt:

  • Zauberlehrling (3-5 Jahre): Samstags 11:15 – 12:00 Uhr
  • Zaubermeister (5-6 Jahre): Samstags 12:00 – 12:45 Uhr
  • Ballmagier (6-7 Jahre): Samstags 12:45 – 13:30 Uhr

Weitere Infos und Anmeldung findet ihr auf der Seite Ballmagier >>