Mitgliedschaften

Der TC Germersheim steht für „Spaß am Tennis für Jung und Alt“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Jugendarbeit und der Ausbildung überregional erfolgreicher Jugend- und Aktiven-Mannschaften.  Kinder erlernen bei unserem professionellen Trainerteam >> das Tennisspielen und können zu jugendlichen Mannschafts- und Turnierspielern reifen. Ambitionierte Jugendliche und Erwachsene haben die Möglichkeit ihre Fähigkeiten im leistungsorientierten Mannschafts-Training zu verbessern und in den Jugend- und Erwachsenenmannschaften >> sowie bei Turnieren ihr Können unter Beweis zu stellen.

Für Breitensportler bietet der TC Germersheim zahlreiche Spielgruppen unterschiedlichen Alters, bei denen nicht nur das sportliche sondern auch das gemütliche Beisammensein gepflegt wird.

Mitglieder des TC Germersheim erhalten vergünstigte Konditionen für Hallenstunden >>.

Sie oder Ihre Kinder möchten gerne Tennisspielen. So melden Sie sich oder ihre Kinder doch für eine Schnupperstunde >> an. Und falls Sie sich bereits sicher sind: die Beitrittserklaerung finden Sie hier >> 

Aktuell sind für den Beitritt zum TC Germersheim keine Aufnahmegebühren notwendig.

Aktives Einzelmitgliedjährlich210 Euro
Aktive/r (Ehe-) Partner/injährlich132 Euro
– deren Kinder bis 18 Jahrejährlich42 Euro
– deren Kinder von 19 bis 27 Jahre (in Ausbildung / Studium)jährlich66 Euro
Jugendliche bis 14 Jahrejährlich51 Euro
Jugendliche von 15 bis 18 Jahrejährlich72 Euro
Jugendliche von 19 bis 27 Jahre (in Ausbildung / Studium)jährlich90 Euro
Passive ohne Spielberechtigungjährlich36 Euro
Passive mit dreimaliger Spielberechtigungjährlich51 Euro

Für eheähnliche Lebensgemeinschaften ist der Nachweis zu erbringen, dass ein gemeinsamer Wohnsitz besteht.
Schüler, Studenten und Auszubildende über 18 Jahre haben ohne Aufforderung bis zum 31.12. für das folgende Jahr den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie gelten für die Zeit vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres.
Mitgliedsbeiträge sind jeweils bis zum 15.01. eines jeden Kalenderjahres fällig und sollen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung durch Lastschrifteneinzug erhoben werden, wozu die Mitglieder dem Verein eine entsprechende Verfügungsermächtigung erteilen sollen.

Ableistung von Arbeitsstunden für aktive Mitglieder

Im Rahmen der Vereinszugehörigkeit ist jedes aktive Mitglied ab 18 Jahren zur Ableistung von 7 Arbeitsstunden im Jahr verpflichtet. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist ein Betrag von 25,00 Euro zu entrichten. Arbeitsstunden müssen vom Vorstand abgezeichnet und Arbeitsstundennachweise bis spätestens Ende November dem Vorstand vorgelegt werden.
Ab 2021 sind Mitglieder ab 14 Jahren angehalten, 5 Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten.
Passive Mitglieder sind davon befreit.

Werbung